" ... unter Vorlage der CIK-clubcard die von den Mitgliedsunternehmen für Karteninhaber angebotenen Leistungen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Er ist zudem berechtigt, den internen Bereich der Internetseite der CIK zu nutzen.
Die CIK-clubcard verbleibt im Eigentum der City Initiative Karlsruhe. Sie ist nicht übertragbar. Bei Inanspruchnahme einer Leistung ist das anbietende Unternehmen berechtigt, vom Karteninhaber die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu verlangen.
Missbrauch oder Veränderung des Clubausweises und der Daten führen zum sofortigen Verlust der Nutzungsberechtigung. Der Karteninhaber haftet für alle Schäden, die durch den Missbrauch seiner CIK-clubcard entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
Die Nutzungsberechtigung endet automatisch ohne weitere Frist mit dem Ausscheiden des Karteninhabers aus dem Mitgliedsunternehmen, von dem er die CIK-clubcard erhalten hat. Ebenfalls endet sie..."